Entwurf — rechtliche Prüfung ausstehend.
Nutzungsbedingungen für die gewerbliche Nutzung
Diese Bedingungen gelten zwischen der E-Blend GmbH, Mannheim (nachfolgend „E-Blend“) und dem Kunden für die Dayboard Gewerbe- und Enterprise-Lizenz.
1. Nur für Unternehmen
Die Gewerbe-Lizenz richtet sich ausschließlich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Verkauf an Verbraucherinnen und Verbraucher findet über den Connect-Hub nicht statt. Privatpersonen erwerben die Vollversion der App im App Store.
2. Lizenzumfang
Die Lizenz wird je Bildschirm vergeben. Ein Bildschirm ist jede Anzeigefläche, auf der ein Dayboard dauerhaft dargestellt wird (Apple-TV-Gerät oder Web-Viewer). Die Anzahl der gleichzeitig gekoppelten Bildschirme entspricht der bestellten Menge.
Enthalten sind der Connect-Hub, der Board-Spiegel, die JSON-Schnittstelle sowie das Kampagnen-Modul. Die Lizenz ist nicht übertragbar; eine Unterlizenzierung an Dritte ist nicht gestattet.
3. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt monatlich oder jährlich im Voraus über unseren Zahlungsdienstleister Stripe (SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte). Rechnungen werden automatisch per E-Mail zugestellt und sind im Kundenportal abrufbar.
Ab 10 Bildschirmen gilt für jeden weiteren Bildschirm der ermäßigte Staffelpreis. Ab 25 Bildschirmen erfolgt die Beauftragung über ein individuelles Enterprise-Angebot.
4. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag läuft je nach Wahl einen Monat oder ein Jahr und verlängert sich automatisch um dieselbe Dauer, wenn er nicht bis zum Ende der laufenden Periode gekündigt wird. Die Kündigung ist jederzeit im Kundenportal (Stripe) oder in Textform möglich. Nach Ablauf fällt das Konto auf den kostenlosen Umfang zurück: zwei Bildschirme, kein Kampagnen-Modul. Bereits gekoppelte Bildschirme über dem Limit bleiben gespeichert, zeigen im Viewer aber den Hinweis „Lizenz erforderlich“.
5. Zahlungsverzug
Bei fehlgeschlagener Zahlung informiert Stripe den Kunden und wiederholt den Einzug. Bleibt die Zahlung aus, kann E-Blend die Leistungen nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Frist aussetzen. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 BGB.
6. Verfügbarkeit
E-Blend bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit des Connect-Hubs, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit. Wartungsfenster und Störungen bei Vorleistern sind möglich. Eine zugesicherte Verfügbarkeit (SLA) besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung im Rahmen eines Enterprise-Vertrags. Die Anzeige auf dem Apple TV funktioniert auch dann weiter, wenn der Hub vorübergehend nicht erreichbar ist.
7. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist für die Inhalte verantwortlich, die er über Board, Feed oder Kampagnen-Modul anzeigt, insbesondere für Urheber-, Kennzeichen- und Wettbewerbsrecht sowie für die Rechtmäßigkeit der Anzeige personenbezogener Daten. Zugangstoken sind vertraulich zu behandeln.
8. Haftung
E-Blend haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen gilt die gesetzliche Haftung.
9. Datenschutz
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag, dem der Kunde beim Abschluss der Lizenz zustimmt.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Mannheim, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Änderungen dieser Bedingungen werden mindestens sechs Wochen vorher in Textform mitgeteilt.